Leistungen eines österreichischen Rechtsanwalts für einen ausländischen Unternehmer unterliegen nicht der österreichischen Umsatzsteuer, da bei einer solchen Katalogleistung an einen ausländischen Unternehmer der Leistungsort im Ausland liegt. Verzeichnet der österreichische Anwalt im Prozess kommentarlos 20 % Umsatz-
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