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Sponsoring und Umsatzsteuer, Heft 16/2006

USt 2006, 1 Heft 16 v. 6.6.2006

Subventionen und Zuschüsse der öffentlichen Hand gelten im Normalfall als nicht umsatzsteuerbar, da es meist am erforderlichen Leistungsaustausch fehlt. (USt-Richtlinien 2000, Rz 26). Liegt jedoch eine konkrete Gegenleistung des Zuschussempfängers vor, sind diese Zuschüsse und Subventionen als Leistungsentgelt umsatzsteuerpflichtig.

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