Anträge auf Rückerstattung der in Großbritannien bezahlten Umsatzsteuer sind - wie schon in den Vorjahren - bis zum 30.6. des Folgejahres möglich. Für das Jahr 2005 müssen diese Anträge bis 30.6.2006 bei der britischen Erstattungsstelle in Londonderry gestellt werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
→ Verfahren
