Nach einer Information des Bundesministeriums für Finanzen vom 15.3.2006 wird die Rz 2458 der USt-Richtlinien wie folgt geändert:
Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Strom- und Wärmelieferungen berechtigen auch dann zum Vorsteuerabzug, wenn folgende Angaben fehlen:
