Wird im Ausland (zB in Deutschland) ein PKW geleast, dann wird vom verleasenden deutschen Unternehmer die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, da der Leistungsort am Ort des leistenden Unternehmers gelegen ist. In Deutschland steht dafür der Vorsteuerabzug zu, der im Veranlagungsverfahren oder im Vorsteuererstattungsverfahren (wenn in Deutschland keine Umsätze oder nur Umsätze mit Übergang der Steuerschuld erzielt werden) geltend gemacht werden kann.
