Erbringt ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer eine Lieferung/Leistung und ist dieser andere Unternehmer nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen (z.B. unecht steuerbefreite Umsätze), so steht diesem anderen Unternehmer der Vorsteuerabzug aus einer vom liefernden bzw. leistenden Unternehmer an ihn gestellten Rechnung zu.
Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung
