Wenn eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung erfolgt ist bzw. eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbracht wurde, entsteht in jedem Falle die Umsatzsteuerschuld - völlig unabhängig davon, ob eine Ausgangsrechnung rechtzeitig, verspätet, falsch oder überhaupt nicht ausgestellt wurde.
