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Vorsteuervergütungsanträge - Termin 30.6.2006, Heft 16/2006

USt 2006, 4 Heft 16 v. 6.6.2006

Inländische Unternehmer können bis 30.6.2006 um Erstattung der im Ausland bezahlten Vorsteuern ansuchen. Ausländische Unternehmer können das ebenso, und zwar beim Finanzamt Graz-Stadt. Siehe den Artikel in dieser USt-Aktuell-Ausgabe.

Diese Frist ist eine so genannte Fallfrist, eine Verlängerung ist daher nicht möglich. Die Rückerstattung richtet sich nach den durchaus unterschiedlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern.

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