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Die umsatzsteuerliche Behandlung von Reparaturleistungen, Heft 11/2006

USt 2006, 2 Heft 11 v. 5.1.2006

Allgemeines

Reparaturleistungen (Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen) werden vom Unternehmer dort ausgeführt, wo er ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird (Tätigkeitsort, § 3a Abs. 8 lit. c UStG).

Reparaturleistungen an Gegenständen der Ausfuhr (Lohnveredelung) gem. § 8 UStG

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