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Zum Jahresbeginn: Die richtig ausgestellte Rechnung, Heft 11/2006

USt 2006, 1 Heft 11 v. 5.1.2006

Der liefernde bzw. leistende Unternehmer ist verpflichtet, für Lieferungen und Leistungen an Unternehmer und an juristische Personen formal korrekte Rechnungen auszustellen, dies auch ohne Verlangen des Abnehmers. Bei Lieferungen an Private besteht eine derartige Verpflichtung nicht.

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