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Vorsteuererstattung Schweiz, Heft 12/2006

USt 2006, 4 Heft 12 v. 6.2.2006

Österreichische Unternehmer, also solche mit Wohnsitz, Sitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte in Österreich, können sich die in der Schweiz im Jahre 2005 bezahlten Vorsteuern aus betrieblichen Tätigkeiten rückerstatten lassen.

Verfahren

Die Rückerstattungsanträge sind an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Schwarztorstraße 50, CH-3003 Bern zu richten.

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