Österreichische Unternehmer, also solche mit Wohnsitz, Sitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte in Österreich, können sich die in der Schweiz im Jahre 2005 bezahlten Vorsteuern aus betrieblichen Tätigkeiten rückerstatten lassen.
Verfahren
Die Rückerstattungsanträge sind an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Schwarztorstraße 50, CH-3003 Bern zu richten.