Zusammenfassung: Dieser Beitrag behandelt eine Entscheidung des UFS, in der das Finanzamt einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens in eine Anregung auf amtswegige Wiederaufnahme umgedeutet hat. Diese umgedeutet Anregung in weiterer Folge mit Mitteilung abzulehnen, mit dem Hinweis es sei kein Rechtsmittel zulässig, ist unzulässig.

