§ 85 Abs 1 BAO; § 86a Abs 1 BAO; § 1 BGBl. Nr. 494/1991
Dieser Beitrag behandelt eine Entscheidung des UFS, wonach ein Rechtsbehelf mit Anhang einer PDF-Datei zu einem E-Mail eine zulässige Einbringungsform darstellt. Zu diesem Fall ist derzeit eine Amtsbeschwerde des Zollamts beim VwGH anhängig.

