Zusammenfassung: Dieser Beitrag behandelt drei UFS-Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer. Die erste Entscheidung befasst sich mit der Zuordnung des Wasserbenutzungsrechts zum Grundstück, die zweite mit einer verspäteten Abgabenerklärung und verspäteten Abgabe eines Formulars nach dem NeuFÖG, und die dritte Entscheidung betrifft die Aufhebung des Baurechts ex nunc.

