Zusammenfassung: Der UFS beschäftigt sich mit einem als Antrag auf Aufhebung der ESt-Bescheide 2004, 2005, 2006 gemäß § 299 BAO gekennzeichneten Antrags. Er prüfte, ob ein derartiger Antrag formell richtig ist und welche Inhaltserfordernisse hierbei gegeben sein müssen.
Rechtsgrundlagen: § 299 BAO; § 302 Abs 2 BAO; § 113 BAO; § 85 Abs 2 BAO; § 311a BAO

