Zusammenfassung: Der UFS beschäftigt sich mit der Frage, in welcher Form die Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters nachgewiesen werden muss. Im Anlassfall wurde u.a. ein in englischer Sprache abgefasstes Schreiben mit dem Titel "General Power of Attorney" und eine Kopie einer undatierten Generalvollmacht vorlegt, die mit einer unleserlichen Unterschrift unterfertigt war.
Rechtsgrundlagen: § 83 BAO; § 167 BAO; § 273 BAO

