Zusammenfassung: Der UFS befasst sich in der Entscheidung mit der steuerlichen Anerkennung einer Rekultivierungsrückstellung. Dabei geht er besonders auf die Kriterien ein, durch welche der Begriff der ungewissen Verbindlichkeiten konkretisiert wird.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988; § 9 Abs. 3 EStG 1988; § 16 SeilbahnG; § 25 SeilbahnG; § 52 SeilbahnG

