Zusammenfassung: Im Jänner 2012 entschied der UFS, dass im Ausland lebende Stiefkinder einen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag vermitteln können. Er behandelte überwiegend die Fragen, ob Stiefkinder als Familienangehörige iSd VO (EG) Nr. 883/ 2004 anzusehen sind und ob Österreich bei überwiegender Unterhaltskostentragung ausschließlich zuständig sei.

