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UFS und Familienbeihilfe für im Ausland lebende Stiefkinder

SozialrechtJudikaturDr. Rudolf Wanke, UFS WienUFS journal 2012, 84 - 90 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Im Jänner 2012 entschied der UFS, dass im Ausland lebende Stiefkinder einen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag vermitteln können. Er behandelte überwiegend die Fragen, ob Stiefkinder als Familienangehörige iSd VO (EG) Nr. 883/ 2004 anzusehen sind und ob Österreich bei überwiegender Unterhaltskostentragung ausschließlich zuständig sei.

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