Zusammenfassung: Der VwGH ging auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Kenntniserlangung von einem Wiederaufnahmsgrund ein und prüfte, ob Kenntnisse eines steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren auch einem Gesellschafter in seinem Einkommensteuerverfahren zuzurechnen sind.
Rechtsgrundlagen: § 302 BAO

