Zusammenfassung: Der VwGH ging auf die Frage ein, ob ein Bauer steuerlich privilegiert Alkohol in Bauernecken verkaufen darf. Strittig war dabei auch der Aspekt, ob die Vermarktung von Abfindungsbrand über Bauernecken zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen und das Marktgefüge stören kann.
Rechtsgrundlagen: § 8 AlkStG; § 55 Abs 1 AlkStG; § 57 AlkStG

