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Ist das "Zurückbehalten" von Wohnungs- und Benützungsrechten am übertragenen Grundstück eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung?

UFS-Entscheidungen zu Gebühren und VerkehrsteuernSteuerrechtMag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2011, 299 Heft 7 und 8 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Mit Erläuterung des Gegenleistungsbegriffs des GrEStG stellt der UFS klar, dass eine dem Verkäufer/Übergeber vorbehaltene Nutzung wie z.B. eines Wohnungsrechts eine Gegenleistung im steuerrechtlichen Sinn darstellt und somit die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bildet.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 GrEStG

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