§ 24 EStG; §§ 19 ff UmgrStG; § 6 EStG; § 293c BAO; § 4 Abs 12 EStG
Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor die UFS-Entscheidung RV/2493-W/08 dar, welche sich mit den Voraussetzungen für eine Einbringung im Rahmen des Umgründungssteuerrechts befasst. Es wird untersucht, ob die Einbringung von Mitunternehmeranteilen im gegenständlichen Fall missglückt ist und daher auf den Vorgang die Tauschbesteuerung zur Anwendung gelangen muss.

