Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag weist die Autorin auf die UFS-Entscheidung RV/2843-W/07 hin, welche sich mit der Frage befasst, ob der bevollmächtigte Parteienvertreter bei Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr als Schuldner des Säumniszuschlags herangezogen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 33 GebG; § 33 TP 5 GebG; § 3 GebG

