Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des UFS vom 22.8.2011 befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit des Abzugs des Pauschalbetrags gemäß § 34 Abs 8, wenn das Kind verheiratet ist und einen eigenen Haushalt am auswärtigen Ausbildungsort gegründet hat.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 8 EStG

