Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird die UFS-Entscheidung RV/1328-W/11 vom 6.9.2011 dargestellt, welche zum Gegenstand hat, wie das Vermächtnis des Witwenwohnrechts im Hinblick auf die Geltendmachung der Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung zu behandeln ist. Der Autor nimmt durch praktische Hinweise zur Entscheidung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 16 BewG; § 34 EStG; § 758 ABGB

