§ 2 KStG; § 2 Abs 3 UStG
Im vorliegenden Beitrag wird die Entscheidung RV/2646-W/09 des UFS vom 27.7.2011 dargestellt, welche die Abgrenzung zum Gegenstand hat, ob es sich im gegenständlichen Fall um eine Betriebsverpachtung eines Betriebes gewerblicher Art oder eine bloße Geschäftsraummiete handelt.

