Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt die Autorin die UFS-Entscheidung RV/0459-F/10 vom 16.8.2011 dar, welche die Frage nach der Berechnung der Grunderwerbssteuer bei Erwerb durch Anwachsung gemäß § 14 WEG zum Gegenstand hat.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 2 WEG

