§ 17a VfGG; § 24 VwGG; § 9 GebG
Im vorliegenden Beitrag stellt die Autorin die UFS-Entscheidungen RV/1787-W/11 und RV/1788-W/11 vom 1.9.2011 dar, welche sich mit der Entrichtung der Eingabegebühren an den Verfassungsgerichtshof sowie, bei Abtretung, an den Verwaltungsgerichtshof befassen. Weiters wird die Möglichkeit der Erhöhung nach dem Gebührengesetz behandelt.

