Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt die Autorin die UFS-Entscheidungen RV/0829-W/11 und RV/0830-W/11 vom 29.8.2011 dar, welche sich mit der Frage der ordnungsgemäßen Entrichtung der Eingabegebühren an den Verwaltungsgerichtshof befassen.
Rechtsgrundlagen: § 9 GebG; § 24 VwGG

