Zusammenfassung: Bavenek-Weber führt in ihrem Beitrag 3 Entscheidungen des UFS an. In seiner Entscheidung aus dem September 2008 äußerte sich der Senat dahingehend, inwieweit der Bestandvertragsgebühr ausschließlich Bestandverträge nach dem ABGB zu unterwerfen sind. In der Entscheidung war ua zu klären, ob ein Abbauvertrag einen Bestand- oder aber Kaufvertrag darstellt. Im Juli 2010 hatte sich der UFS mit der Frage zu befassen, wie im Falle eines Teilungstauschs die grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung zu berechnen ist. In seiner Entscheidung aus dem Mai 2010 äußerte sich der Senat zur Art der Berechnung der GrESt nach § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG.

