Zusammenfassung: Fischerlehner befasst sich in seinem Beitrag mit 2 aktuellen Entscheidungen des UFS. Der Senat hatte sich einerseits mit der Frage zu befassen, ob im Falle der irrtümlich nicht erfolgten Versendung eines Fristverlängerungsantrages in FinanzOnline durch eine Kanzleiangestellte eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Frage kommt. Andererseits stellte der Senat klar, unter welcher Voraussetzung eine Zahlungserleichterung gem § 212 BAO zu gewähren ist. Mit Praxishinweisen des Verfassers zu den beiden Entscheidungen.

