vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Befreiung nach § 72 Zivildienstgesetz umfasst nicht die Eingabengebühren für Beschwerden an den VwGH gemäß § 24 Abs. 3 VwGG

UFS-Entscheidungen zu Gebühren und VerkehrsteuernGebührenrechtDr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2010, 117 Heft 3 v. 20.3.2010

Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit Fragen betreffend die besonderen Eingabengebühren für Beschwerden an ein Höchstgericht zu befassen. Der Senat stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob an den VwGH erhobene Beschwerden in Angelegenheiten betreffend der Zivildienst als Schrift gelten, die durch das ZDG veranlasst sind und daher die in § 72 ZDG normierte Befreiung zur Anwendung kommen kann. Der UFS äußerte sich ferner zu den Folgen, die eine nicht vorschriftsmäßige Entrichtung der besonderen Eingabengebühr nach sich zieht. Mit Praxishinweisen der Verfasserin.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!