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Enthält die Beschwerde an den VfGH zwei Ansuchen, fällt die Gebühr gemäß § 17a VfGG im zweifachen Betrag an - die Vorschreibung dieser Gebühr ist eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage und stellt ein

UFS-Entscheidungen zu Gebühren und VerkehrsteuernGebührenrechtDr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2010, 116 - 117 Heft 3 v. 20.3.2010

Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die besonderen Eingabengebühren für Verfassungsgerichtshofbeschwerden zu befassen. Im vorliegenden Fall einer Eingabe an den VfGH, in der 2 Ansuchen gestellt wurden, äußerte sich der Senat ua dahingehend, ob die Entrichtung der Eingabengebühr für beide Begehren zu erfolgen hat.

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