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Folgen der nicht vorschriftsmäßigen Bezahlung von Eingaben- und Beilagengebühren

UFS-Entscheidungen zu Gebühren und VerkehrsteuernGebührenrechtDr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2010, 115 - 116 Heft 3 v. 20.3.2010

Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung ua zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld bei Eingaben und Beilagen und stellte in diesem Zusammenhang klar, wann eine Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist. Mit Praxishinweisen der Verfasserin.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 Z 1 GebG; § 9 Abs 1 GebG; § 3 Abs 2 Z 1 GebG

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