Zusammenfassung: Der UFS befasste sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage, ob die für begünstigte Auslandstätigkeiten geltende Steuerbefreiung auch für nicht bei einem inländischen Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer zu gelten hat. Steht die Regelung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG betreffend die begünstigten Auslandstätigkeiten den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (Arbeitnehmerfreizügigkeit) entgegen? Mit Praxishinweisen und persönlichen Anmerkungen der Verfasserin.

