Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die Zulässigkeit der Geltendmachung des Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug für die Kosten einer durch eine GmbH angemieteten Wohnung zu befassen. Behauptet wurde eine betriebliche Nutzung dieser Wohnung für Geschäftsreisen des im Ausland ansässigen Gesellschafter-Geschäftsführers. Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der zeitgleich mit der Anmietung erfolgte Beginn eines Auslandstudiums der ebenso im Ausland ansässigen Tochter des Gesellschafter-Geschäftsführers, die diese Wohnung mitbenützt? Liegt hier eine verdeckte Ausschüttung vor? Mit Praxishinweisen des Verfassers.

