Zusammenfassung: Der UFS hatte sich der vorliegenden Entscheidung mit Fragen betreffend die Festsetzung der Grunderwerbsteuer im Falle einer zwischen Ehegatten aufgrund einer Scheidung erfolgten Grundstücksübertragung zu befassen. (hier: Übertragung des Rechts auf Einräumung des Wohnungseigentums an der Ehewohnung und als Gegenleistung Vereinbarung von Kreditübernahmen und Ausgleichszahlung)
Rechtsgrundlagen: § 5 GrEStG

