Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zur Schenkungssteuer-Bemessungsgrundlage im Falle der mit einer Nachstiftung erfolgten Abtretung eines Kapitalgesellschaft-Anteils des Stifters an die Privatstiftung zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 ErbStG; § 3 ErbStG; § 13 BewG

