Zusammenfassung: Der UFS entschied in gegenständlicher Entscheidung, ob im Falle einer nicht rechtzeitig erfolgten Erklärungsvorlage (hier: verspätete Vorlage des Formulars Neufö 3) infolge der einzuholenden Genehmigung durch das Land NÖ für den Übergabevertrag aufgrund des Wohnbaudarlehens, die im Neugründungs-Förderungsgesetz vorgesehene Befreiung von der Grunderwerbsteuer seitens des Finanzamts zurecht versagt werden kann.

