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Offene Abfertigungsfünftel sind bei einer Betriebsaufgabe absetzbar

SteuerrechtJudikaturDr. Romuald Kopf, Landessenatsvorsitzender des UFS FeldkirchUFS journal 2010, 438 - 439 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Kopf befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS aus dem August 2010. Darin befand der UFS, ob Abfertigungszahlungen, die bei einer Betriebsaufgabe anfallen, zur Kürzung des Aufgabegewinns führen oder, ob diese nachträgliche Betriebsausgaben sind. Mit Praxishinweisen des Verfassers.

Rechtsgrundlagen: § 124b Z 68 lit c EStG; § 32 Z 2 EStG; § 24 Abs 2 EStG; üüEStR, Rz 3351a

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