Zusammenfassung: Fellner befasst sich im vorliegenden Beitrag mit einer Entscheidung des UFS aus dem September 2009. Darin ist fraglich, ob die einem verwitweten Rechtsanwalt entstehenden Kosten für die Betreuung seiner Kinder außergewöhnlich und daher steuerlich anzuerkennen sind. Mit Praxishinweisen der Verfasserin.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG

