Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung hatte der UFS zu beurteilen, ob eine (steuerbefreite) Realteilung oder aber ein steuerpflichtiger Grundstückstausch zuzüglich einer Ausgleichszahlung vorlag. Wie ist für den Fall, dass ein Grundstückstausch mit Aufzahlung vorliegt, die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu ermitteln?
Rechtsgrundlagen: § 5 GrEStG

