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Nach der EuGH-Judikatur sind Erwerbe von Todes wegen nicht nur durch österreichische, sondern auch durch deutsche Gemeinden begünstigt

UFS-Entscheidungen zu Gebühren und VerkehrsteuernSteuerrechtDr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2010, 370 - 371 Heft 10 v. 1.10.2010

§ 15 Abs 1 Z 12 ErbStG; Art 63 AEUV

In gegenständlicher Entscheidung befand der UFS, ob für Gebietskörperschaften anderer Mitgliedstaaten im Falle des Erwerbs von Todes wegen eines Grundstücks im Inland die Erbschaftssteuerbefreiung gilt. Im Anlassfall handelte es sich bei dem ausländischen Rechtsträger um eine Stadt in Deutschland.

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