§ 15 Abs 1 Z 12 ErbStG; Art 63 AEUV
In gegenständlicher Entscheidung befand der UFS, ob für Gebietskörperschaften anderer Mitgliedstaaten im Falle des Erwerbs von Todes wegen eines Grundstücks im Inland die Erbschaftssteuerbefreiung gilt. Im Anlassfall handelte es sich bei dem ausländischen Rechtsträger um eine Stadt in Deutschland.

