Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Ermittlung des Verkehrswerts bei einem Übergang auf die Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG iR einer Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft zu befassen. Im gegenständlichen Fall kam es 4 Jahre nach dem Einbringungsstichtag zu einem Verkauf einer Liegenschaft. Mit Praxishinweisen der Verfasser.

