Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung ua mit Fragen betreffend die umgründungsteuerliche Rückwirkung von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen zu befassen. Der UFS äußerte sich ebenso dazu, ob bei nicht gegebener Weisungsgebundenheit von Gesellschafter-Geschäftsführern, die zwischen 25% und 50% beteiligt sind, Dienstgeberbeitragspflicht besteht. Mit einem Praxishinweis der Verfasser.

