Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob bei Liegenschaftsverpfändungen zur Sicherstellung einer Pflichtteilsforderung in einem vor Gericht abgeschlossenen Vergleich zusätzlich zu Gerichtsgebühren und Erbschaftsteuer für Hypothekarverschreibungen die Rechtsgeschäftsgebühr einzuheben ist.

