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Tausch- bzw. Gegenleistung als Bemessungsgrundlage bei Scheidungsvergleich

UFS-Entscheidungen zu Gebühren und VerkehrsteuernSteuerrechtDr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2009, 262 - 263 Heft 7 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage bei einem Tausch von Liegenschaftshälften und der Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten im Rahmen eines Scheidungsvergleichs zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 4 GrEStG; § 81 Abs 2 f EheG; § 201 BAO

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