Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, inwieweit ein Gesellschafterdarlehen einen gebührenpflichtigen Kreditvertrag darstellt oder aber eine Gesellschafterleistung, die der Gesellschaftsteuer unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 19 GebG; § 15 Abs 3 GebG; § 2 Z 2 und Z 4 lit c KVG

