Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend die Erfordernisse, denen der Spruch eines Sicherstellungsauftrages zu genügen hat. Mit Praxishinweisen von Mag. Fischerlehner.
Rechtsgrundlagen: § 232 BAO
Schlagwörter:

