Zusammenfassung: Schmutzer befasst sich in ihrem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS, in der sich der Senat mit Fragen iZm der Selbstanzeige gem § 29 FinStrG zu befassen hatte. Im gegenständlichen Fall fand die Offenlegung der verkürzten Beträge in Form einer Selbstschätzung des Abgabepflichtigen statt. Mit Praxishinweisen der Verfasserin.

